Aktuelles

Aktuelle Infos zum Corona-Virus
https://www.wuerttfv.de/corona/

WFV

Frühere Meldungen

Corona:
Verantwortliches Verhalten in nun gefragt

1.4.2022

Genauere Infos auf WFV.de

WFV 1.4.2022

Corona-Sonderregelungen fallen weg

25.4.2022

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WFV 25.4.2022

Corona:
Verantwortliches Verhalten in nun gefragt

1.4.2022

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WFV 1.4.2022

Corona-Verordnung:
Weiterhin 3G im Sport, keine Kapazitätsgrenzen mehr
Vorerst kein „Freedom Day“ in Baden-Württemberg

21.3.2022

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WFV 9.2.2022

Neue CoronaVO: Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr auf dem Sportplatz

9.2.2022

Genauere Infos auf WFV.de

WFV 9.2.2022

Alarmstufe I
ab 28. Januar 2022
ersetzt alle vorherigen Meldungen

Corona Update 28.1.22

Die Fußballverbände Baden und Württemberg gehen vorzeitig in die Winterpause

Ab dem 4.12. bis zum Jahresende 2021 werden die angesetzten Verbandsspiele abgesetzt und in das neue Jahr verlegt, so entschieden die Fußballverbände in Baden und Württemberg. Die Entscheidung war erforderlich, nachdem die Landesregierung bis zum Abend weder eine neue CoronaVO noch eine CoronaVO Sport verkündet hat. Zu erwarten ist jedoch, dass jedenfalls eine Kabinennutzung ab 5.12. nur noch unter 2G-Plus-Voraussetzungen möglich sein wird, möglicherweise gilt dies zudem auch für die Sportausübung. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsunsicherheit und ganz kurzfristig zu erwartender Verschärfungen, ist eine Fortsetzung des Spielbetriebs nicht zu vertreten. Quelle Württembergischer Fußballverband e.V.

Stufenregelung für Baden-Württemberg

16. September 2021

Seit dem 16. September 2021 sieht die Corona-Verordnung des Landes eine Stufenregelung vor, die sich an der Auslastung der Intensivebetten und der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz orientiert. 


Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor:

Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.

Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).

Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.

Aktuell geltende Stufe: BASISSTUFE

Quelle: baden-württemberg.de

Alarmstufe II
ab 26. November 2021

ersetzt alle vorherigen Meldungen

Corona Update 26.11.

Alarmstufe
ab 17. November 2021

Corona Update 20.11.

Corona-Warnstufe:
3G für Sport im Freien, 3G+ für Innenräume

Genauere Infos auf WFV.de

WFV 29.10.

Neue Corona-Verordnung Sport:
Kein 3G im Freien, aber in der Kabine

21. August 2021

Am Samstag, 21. August, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Sport veröffentlicht. Diese schließt den Interpretationsspielraum, der mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 16. August entstanden ist.

Die Corona-Verordnung Sport bestätigt, dass Trainer*innen und Spieler*innen für den Sport im Freien keinen 3G-Nachweis erbringen müssen. Für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen bedarf es jedoch einen 3G-Nachweis. Dies gilt nicht für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang. In geschlossenen Räumen besteht immer Maskenpflicht.

Was die Zuschauer*innen betrifft, so besteht grundsätzlich weder eine Masken- noch 3G-Nachweispflicht, solange weniger als 5.000 Personen anwesend sind. Allerdings gilt dies unter der Voraussetzung, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern auf dem Sportgelände zuverlässig eingehalten werden kann. Im Vorfeld einer Veranstaltung sollte der Gastgeber entsprechend prüfen, welches Zuschaueraufkommen zu erwarten ist und ob die Mindestabstände auf dem Sportgelände eingehalten werden können. Ist dies nicht der Fall, muss die 3G-Nachweispflicht durch den Heimverein durchgesetzt werden, und zwar im Regelfall in Form einer entsprechenden Einlasskontrolle. Besteht Unsicherheit bezüglich der geeigneten Kapazität auf dem eigenen Sportgelände bitten wir unsere Vereine, Rücksprache mit dem lokalen Ordnungsamt zu halten. Zudem bitten wir unsere Vereine, die Regeln im Vorfeld klar zu kommunizieren, um Missverständnisse vor Ort zu vermeiden.


Erste Bilanz der Corona Task Force

Am vergangenen Wochenende hat die Corona Task Force des wfv ihren Betrieb wiederaufgenommen. Alle Vereine sind aufgefordert, Covid-19-Fälle unverzüglich unter Angabe aller wesentlichen Informationen über das Online-Formular an den wfv zu übermitteln. In der vergangenen Woche wurden insgesamt 18 Fälle gemeldet. Zwölf Partien wurden nach Prüfung der Sachlage abgesetzt. Bei rund 750 Spielen, die am Wochenende im Verbandsgebiet stattfanden, entspricht das 1,6 Prozent.

wfv-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm appelliert erneut an alle Vereine, ihren Beitrag zur erfolgreichen Fortsetzung des Spielbetriebs zu leisten: „Wir sind alle froh, dass der Ball wieder rollt. Jetzt liegt es an uns, diese zurückgewonnene Freiheit auch zu erhalten. Das geht nur, wenn wir uns verantwortlich verhalten und die Bedrohung durch das Corona-Virus weiter ernst nehmen. Das beste Mittel ist nach wie vor die Impfung, aber auch die Einhaltung der Hygienevorgaben ist von elementarer Bedeutung. Das gilt vor allem für die Kabinennutzung. Dort müssen Masken getragen werden, weil dort in der Regel die Abstände nicht eingehalten werden können. Gerade in den Sommermonaten lassen sich außerdem die Aufenthaltszeiten problemlos reduzieren, weil z.B. Besprechungen im Freien abgehalten werden können und sollen.“

Eine kompakte Übersicht der aktuellen Regelungen, den Link zur Corona-Meldestelle sowie weitergehende Hilfestellung finden Sie wie gewohnt auf unserem Corona-Infoportal: www.wuerttfv.de/corona

Quelle: WFV

Neue CoronaVO:
Landesregierung hebt Inzidenzstufen auf

14. August 2021

Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Ab dem heutigen Montag, 16. August, gelten die neuen Regelungen, die für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufheben.

Genauere Infos gibt es beim WFV

Corona ohne Inzidenz


Quelle: WFV

Was ist erlaubt ab 26.7.21

Übersicht der Regelungen für den Fußball

Quelle: WFV
Für den Amateursport gelten ab 7. Juni 2021 folgende Regelungen, die sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes ableiten:

Bei einer Inzidenz von über 100 greift nach wie vor die Bundesnotbremse. Für unter 14-Jährige ist ein kontaktloses Training in Gruppen mit bis zu fünf Personen erlaubt. Während für die Spieler*innen hier keine Testpflicht besteht, muss der/die Trainer*in einen negativen Test vorweisen. Für alle Personen ab dem 14. Geburtstag sind die Sportstätten geschlossen.

Öffnungsstufe 1 (7-Tage-Inzidenz muss 5 Werktage in Folge unter 100 liegen): Das Fußballtraining ist in Gruppen mit bis zu 20 Personen plus Trainer*in erlaubt. Alle Personen unterliegen einer Testpflicht. Der Spielbetrieb ist mit bis zu 20 Sportler*innen und 100 Zuschauer*innen im Freien erlaubt.

Öffnungsstufe 2 (7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 1 14 Tage in Folge unter 100 liegen und eine sinkende Tendenz aufweisen): Die Gruppengröße erweitert sich auf eine Person pro 20m²; weiterhin besteht eine Testpflicht für alle Personen; der Spielbetrieb ist ohne Teilnehmerbegrenzung und mit bis zu 250 Zuschauer*innen im Freien möglich.

Öffnungsstufe 3 (die 7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 2 weitere 14 Tage in Folge eine sinkende Tendenz aufweisen) oder Inzidenz <50: Die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 500 Personen.

Inzidenz <35: Die Testpflicht entfällt; die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 750 Personen.

Was ist erlaubt

Trainingsmöglichkeiten nach Inzidenzwert

28. Mai 2021

Die tagesaktuellen Trainingsmöglichkeiten finden sich auf der WFV Internetseite.
In dem Abschnitt: Was ist bei uns erlaubt? dem Link Hier geht´s zur Übersicht folgen.
 

Trainingsmöglichkeiten


Quelle: WFV

Die Saison 2020/21 wurde abgebrochen

09. April 2021

Leider wurde aufgrund der aktuellen Infektionslage die Meisterschaftsrunde 2020/21 sofort beendet. Die Saison 2021/22 wird dann mit demselben Teilnehmerfeld gestartet, da es keine Auf- und Absteiger gibt. Dies gilt von der Verbandsliga bis zu den Kreisligen auch für die Frauen und die Jugend.
Die Pokalwettbewerbe werden gegebenenfalls zu Ende gespielt. Die Entscheidungen dazu fallen in den zuständigen Bezirken.

Saisonende beschlossen


Quelle: WFV

Steht die Saison vor dem Ende?

24. März 2021

Ohne weitere Lockerungen ist die Fortsetzung der Saison 20/21 wohl nicht mehr möglich.
Der Beirat des WFV berät in seiner Sitzung am 9. April über eine realistische sportliche Wertung oder die Annulierung der aktuellen Runde im Amateurfußball. Die Pokalwettbewerbe sind noch nicht betroffen.

Saisonende


Quelle: WFV

13 März 201

Tagesaktuelle Ampel beim WFV

Bitte dem Link https://www.wuerttfv.de/news/was-ist-bei-uns-erlaubt-ampelgrafik-als-hilfestellung-fuer-das-training/ folgen und dann auf den Hinweis auf der WFV Webseite "unter folgenden Link" klicken. Und dann wird das tagesaktuelle PDF angezeigt.

Tagesaktuelle Zahlen

Ein Fußballtraining ist mit der neuen Corona-Verordnung seit 8. März 2021 wieder möglich.Das Infektionsgeschehen im jeweiligen Stadt- und Landkreis ist dabei richtungsweisend in welcher Form bzw. für welche Altersklassen das Training erlaubt ist.

Der WFV prüft als Service für seine Vereine täglich die Allgemeinverfügungen in allen württembergischen Stadt- und Landkreisen, die für die Feststellung der Inzidenzen maßgeblich sind. Per Blick auf das Ampelsystem erfahren Sie, wer am heutigen bzw. jeweils folgenden Tag in Ihrem Stadt- bzw. Landkreis trainieren darf.

Quelle: WFV

Online-Event

Nur geringe Infektionszahlen lassen den Trainingsbetrieb zu

8. März 20210
Eine Rückkehr auf den Platz ist an den 7-Tage-Inzidenz-Wert gekoppelt.


PDF zu den Bedingungen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes.

Weitere Informationen findet ihr beim WFV. Link zum WFV

Kids zuerst

Kids bis 14 machen wohl den Anfang

4. März 2021
Ab 8. März kann bei entsprechender Inzidenz ein Training für maximal 20 Kinder bis 14 Jahren stattfinden.  


Weitere Informationen findet ihr beim WFV. Link zum WFV

Stufenmodell

Mit einem Stufenmodel zurück in den Spielbetrieb?

19. Februar 2021
Der Beirat des Württembergischen Fußballverbandes hat einstimmig eine Änderung der Spielordnung beschlossen. Danach ist eine Wertung der Vorrunde möglich, wenn mindestens 75 % aller Mannschaften alle Vorrundenspiele in der jeweiligen Staffel gespielt haben. 

Link zum Beschluss
des wfv-Beirats vom 19. Februar 2021 zur Ordnungsänderung.

Weitere Informationen findet ihr beim WFV. Link zum WFV

Kann es weiter gehen

Wie kann die Saison fortgeführt werden?

30. Januar 2021
Ob die Saison fortgesetzt wird steht noch in den Sternen. 

Beim WFV werden verschiedene Modelle ins Auge gefasst. 

Weitere Informationen findet ihr beim WFV. Link zum WFV

Keine Spiele mehr in 2020

Im Jahr 2020 finden keine Spiele mehr statt

26. November 2020
Nachdem die Bundesregierung beschlossen hat die Corona-Beschränkungen bis Weihnachten aufrechtzuerhalten und es deshalb auch keine Lockerungen für den Amateursport gibt, hat der wfv alle im Jahr 2020 terminierten Spiele abgesetzt.

Weitere Informationen findet ihr beim WFV. Link zum WFV

Corona Fussball

Auch der Trainingsbetrieb sollte umgehend eingestellt werden.
Der WFV fordert seine Mitgliedsvereine auf auch den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen.  Mannschaftsbesprechungen sollten möglichst auf elektronischem Wege stattfinden.

Weitere Informationen findet ihr beim WFV.  Link zum WFV

corona

Spielabsage (13.9.2020):
Wegen Coronaverdacht bei Gammertingen wurde das Spiel
der 1. Mannschaft am 13. September gegen SGM TSV Gammertingen/SG KFH Kettenacker abgesagt.

Das aktuelle Hygienkonzept des SV Sigmaringen

Hier kann die Datei herunter geladen werden!
(Stand August 2020
)

Hygieneregeln
bei Spielen
im Gorheimer Stadion

Sportplatz Gorheimer Allee

Corona-Verordnung

Weitreichende Lockerungen im Sport

Die neue Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (CoronaVO Sport) ist da - ab 1. Juli gilt für die Fußballerinnen und Fußballer in Württemberg:
☑️ Bis zu 20 Personen dürfen ohne Mindestabstand trainieren.
☑️ Einzelne Sportveranstaltungen mit bis zu 100 Sportlern und 100 Zuschauern können wieder stattfinden.
☑️ Umkleiden und Duschen dürfen mit Mindestabstand wieder benutzt werden.Weitere Infos und Details gibt's hier - www.wuerttfv.de/corona/

Saison 2019/20 wird beendet

20.06.2020 - Der Außerordentliche Verbandstag des Württembergischen Fußballverbandes hat heute entschieden, dass das Spieljahr 2019/20 am 30. Juni 2020 endet und damit der seit 12. März 2020 ausgesetzte Spielbetrieb nicht wieder aufgenommen wird. Von insgesamt 278 Delegierten haben 264 Stimmberechtigte (94,96 %) an der Abstimmung zum Umgang mit der Spielzeit 2019/20 und 266 Stimmberechtigte (95,68 %) an der Abstimmung zur kommenden Saison 2020/21 im Umlaufverfahren teilgenommen.

Konzept des SV Sigmaringen e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs
Jugend-Mannschaften - 27.5.20

Es erfolgt von Vereinsseite eine Unterweisung aller Trainer in die zu ergreifenden Maßnahmen und Vorschriften zum Trainingsbetrieb.

Alle am Training teilnehmenden Personen werden vor der ersten Trainingseinheit von den verantwortlichen Trainern mit den zu ergreifenden Maßnahmen und Vorschriften zum Trainingsbetrieb bekannt gemacht.

Die Hygienemaßnahmen und Trainingsvorschriften werden vor dem ersten Training gut sichtbar am Eingang zum Sportgelände angebracht.

Jugend-Training SVS

Die Teilnahme am Training ist freiwillig.

Eine gesonderte Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern von Kindern ist nicht erforderlich. Die Eltern werden seitens des Vereins über die konkreten Abläufe des Übungsbetriebes und der jeweiligen Vorkehrungen des Vereins entsprechend den Maßgaben der Eindämmungsverordnung informiert, bevor der Übungsbetrieb wieder aufgenommen wird. Erscheinen die Kinder und Jugendlichen dann zum Training, kann ohne Weiteres von einer stillschweigenden Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgegangen werden. Diese Information erfolgt über die Homepage des Vereins.

  1. Allgemeine Verhaltensregeln für alle am Trainingsbetrieb Beteiligten
    (1) Zu allen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern vor, während und nach dem Training einzuhalten.
    (2) Die Teilnahme am Training ist untersagt, wenn eines der folgenden Symptome vorliegt: Husten, Fieber (ab 38 Grad), weitere Erkältungssymptome, Atemnot.
    Dies gilt auch wenn diese Symptome bei jemandem aus demselben Haushalt auftreten.

    (3) Es finden keine durch den Verein organisierten Fahrgemeinschaften zum Training statt. Das Bilden von privaten Fahrgemeinschaften zum/vom Training ist eingeschränkt mit Auflagen möglich; sie erfolgen aber ausschließlich in Verantwortung der Erziehungsberechtigten
    (4) Vor Ort werden keine Getränke zur Verfügung gestellt. Jeder am Training Beteiligte darf eine eigene, beschriftete Trinkflasche, die zu Hause aufgefüllt wurde, zum Training mitbringen.
    (5) Das Zuschauen beim Training ist nicht erlaubt. Personen z. B. Eltern, die wegen des Fahrdienstes am Trainingsort warten, müssen sich außerhalb des Sportgeländes bzw. an einem durch den verantwortlichen Trainer zugewiesenen Platz unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen aufhalten. Für die Betreuung von kleinen Kindern gelten Sonderregelungen zum Aufenthalt für Begleitpersonen.
    (6) Das Händewaschen vor und direkt nach jeder Trainingseinheit wird dringend empfohlen. Vor Ort stehen Desinfektionsmittel, ein Waschbecken im Außenbereich und Seife für alle am Training Beteiligten zur Verfügung.
    (7) Trinkflaschen, Bekleidung uns sonstige Gegenstände sind möglichst in einer Sporttasche an einem durch den verantwortlichen Trainer zugewiesenen Ort in der Nähe des Trainingsortes unter Einhaltung des Mindestabstandes abzulegen. Bei schlechter Witterung wird das Mitführen eines Regenschutzes für abgelegte Gegenstände z.B. großer Müllsack empfohlen.
  2. Trainingsplanung und -vorbereitung
    (1)
    Vor dem Training findet eine Rückmeldung der Spielerinnen und Spieler über die Teilnahme am jeweiligen Trainingstermin beim jeweiligen Trainer statt. Spieler*innen, die sich nicht angemeldet haben, können ggf. nicht am Training teilnehmen und müssen das Sportgelände verlassen.
    (2) Daraufhin erstellen die Trainer einen vorläufigen Trainingsplan, der Trainingsgruppen und -zeiten enthält und vor dem Training an alle am Training Beteiligten weitergeleitet wird.
  3. Trainingsablauf
    (1) Alle am Training Beteiligten erscheinen umgezogen zum Training. Im Ausnahmefall ist ein Umziehen auf dem Sportgelände möglich; Räumlichkeiten dazu dürfen aber nicht benutzt werden.
    (2) Es findet keine körperliche Begrüßung statt, ebenso werden Spucken und Naseputzen sowie jede Form der körperlichen Annäherung, wie Abklatschen, etc. während des Trainings unterlassen.
    (3) Vor Beginn des Trainings erfolgt eine Abfrage des aktuellen Gesundheitszustandes durch die Trainer. Diese wird durch den verantwortlichen Trainer in einer Teilnahmeliste dokumentiert.
    (4) Das Training wird in Gruppen von maximal 5 Personen pro 1000 Quadratmeter durchgeführt. Dazu wird das Spielfeld von den Trainern in Zonen aufgeteilt, welche jeweils nur von einer Trainingsgruppe betreten werden dürfen.
    (5) Das Training wird mit Vorrang im Stationenbetrieb organisiert. Trainings- und Übungsformen werden so gewählt, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen der jeweiligen Trainingsgruppe zu jeder Zeit gewährleistet werden kann.
    (6) Gemeinsam benutzte Sport- und Trainingsgeräte werden nach Benutzung in Verantwortung des verantwortlichen Trainers mit einem tensidhaltigen (z. B. Flüssigseife, Neutralseife) Reinigungsmittel gereinigt. Die Anwendung von Desinfektionsmitteln ist nicht erforderlich.
    (7) Die Spieler*innen duschen zu Hause. Die Umkleideräume vor Ort werden nicht genutzt.
    (8) Alle Teilnehmer am Trainingsbetrieb werden von den Trainern für jeden Trainingstermin auf einer Teilnahmeliste schriftlich festgehalten. Die Teilnahmeliste wird unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen durch die Trainer an den Hygienebeauftragten des Vereins weitergeleitet und von diesem aufbewahrt.
  4. Ansprechpersonen & Hygienebeauftragter des Vereins
    Hygienebeauftragter des Vereins und als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes zuständig, ist
    Klaus Unger (1. Vorsitzender Mobil 0173/4353883).
    Hier kann das Trainingskonzept der Jugend des SVS herunter geladen werden.

Konzept des SV Sigmaringen e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs
Damen- und Herren-Mannschaften - 22.5.20

Es erfolgt von Vereinsseite eine Unterweisung aller Trainer in die zu ergreifenden Maßnahmen
und Vorschriften zum Trainingsbetrieb.

Alle am Training teilnehmenden Personen werden vor der ersten Trainingsheinheit von den
verantwortlichen Trainern mit den zu ergreifenden Maßnahmen und Vorschriften zum
Trainingsbetrieb bekannt gemacht.

Die Hygienemaßnahmen und Trainingsvorschriften werden vor dem ersten Training gut sichtbar
am Eingang zum Sportgelände angebracht.

Training SVS
  1. Allgemeine Verhaltensregeln für alle am Trainingsbetrieb Beteiligten
    (1) Zu allen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern vor, während und nach dem Training einzuhalten.
    (2) Die Teilnahme am Training ist untersagt, wenn eines der folgenden Symptome vorliegt:
    Husten, Fieber (ab 38 Grad), weitere Erkältungssymptome, Atemnot. Dies gilt auch wenn diese Symptome bei jemandem aus demselben Haushalt auftreten.
    (3) Es finden keine Fahrgemeinschaften zum Training statt.
    (4) Vor Ort werden keine Getränke zur Verfügung gestellt. Jeder am Training Beteiligte darf eine eigene, beschriftete Trinkflasche, die zu Hause aufgefüllt wurde, zum Training mitbringen.
    (5) Das Zuschauen beim Training ist nicht erlaubt.
    (6) Das Händewaschen vor und direkt nach jeder Trainingseinheit wird dringend empfohlen.
    Vor Ort stehen Desinfektionsmittel, ein Waschbecken im Außenbereich und Seife für alle 
    am Training Beteiligten zur Verfügung.
  2. Trainingsplanung und -vorbereitung
    (1) 
    Vor dem Training findet eine Rückmeldung der Spielerinnen und Spieler über die Teilnahme am jeweiligen Trainingstermin beim jeweiligen Trainer statt.
    (2) Daraufhin erstellen die Trainer einen Trainingsplan, der Trainingsgruppen und -zeiten enthält und vor dem Training an alle am Training Beteiligten weitergeleitet wird.
  3. Trainingsablauf
    (1) Alle am Training Beteiligten erscheinen umgezogen zum Training
    (2) Es findet keine körperliche Begrüßung statt, ebenso werden Spucken und Naseputzen sowie jede Form der körperlichen Annäherung, wie Abklatschen, etc. während des Trainings unterlassen.
    (3) Vor Beginn des Trainings erfolgt eine Abfrage des aktuellen Gesundheitszustandes durch die Trainer.
    (4) Das Training wird in Gruppen von maximal 5 Personen pro 1000 Quadratmeter durchgeführt. Dazu wird das Spielfeld von den Trainern in Zonen aufgeteilt, welche jeweils nur von einer Trainingsgruppe betreten werden dürfen.
    (5) Das Training wird im Stationenbetrieb organisiert. Trainings- und Übungsformen werden so gewählt, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen der jeweiligen Trainingsgruppe zu jeder Zeit gewährleistet werden kann.
    (6) Gemeinsam benutzte Sport- und Trainingsgeräte werden nach Benutzung von den Trainern sorgfältig gereinigt und desinfiziert.
    (7) Die Spieler duschen zu Hause. Die Umkleiden vor Ort werden nicht genutzt.
    (8) Im direkten Anschluss an das Training verlassen alle am Training Beteiligten das Sportgelände.
    (9) Alle Teilnehmer am Trainingsbetrieb werden von den Trainern für jeden Trainingstermin auf einer Liste schriftlich festgehalten.
  4. Ansprechpersonen & Hygienebeauftragter des Vereins
    Hygienebeauftragter des Vereins und als Koordinator für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes zuständig, ist
    Klaus Unger (1. Vorsitzender Mobil 0173/4353883).
    Hier kann das Trainingskonzept des SVS herunter geladen werden.
Klaus Unger

Wiederaufnahme des Trainings der aktiven Mannschaften 

Am Freitag, den 15.05.2020, führten die Damen und Herren nach 2 Monaten Pause das erste Training unter strikten Hygienemaßnahmen und ohne Körperkontakt durch.
Um den Trainingsbetrieb von der Stadt überhaupt erst wieder genehmigt zu bekommen, musste der Verein und Coronabeauftragter, Klaus Unger, ein Hygienekonzept aufstellen. Unter anderem dürfen die Spieler/-innen keine Fahrgemeinschaften bilden, müssen die Hände vor und nach dem Training desinfizieren, keine Benutzung der Umkleidekabinen und natürlich den Abstand von mind. 1,5 Meter einhalten.
Die Beteiligten hatten viel Spaß wieder auf dem Platz trainieren zu können und möchten sich strikt an die Vorschriften halten. Möglicherweise könnte ab Juni schon wieder zweimal die Woche trainiert werden.
Quelle: Facebook-Seite SVS

SVS Spende an die Tafeln

Der SVS engagiert sich vor Ort beim Tafelladen Sigmaringen


Der SVS engagiert sich vor Ort beim Tafelladen Sigmaringen
Da aufgrund der Corona-Einschränkungen sowohl der Trainings- als auch der Spielbetrieb momentan ruht und eine Wiederaufnahme in dieser Saison von Woche zu Woche unwahrscheinlicher wird, hatte sich zunächst unsere Damen-Mannschaft Gedanken gemacht, was denn mit der Mannschaftskasse passieren soll, wenn man diese schon nicht gemeinsam auf den Kopf hauen kann.
Nachdem dann schnell klar war, dass man „notleidende Fußballer“ irgendwo in der Republik eher nicht zu unterstützen brauchte, kam man zum Schluss, dass man sich doch vor Ort einem sozialen Zweck verschreiben könnte und das Geld sicherlich auch innerhalb von Sigmaringen gut zu gebrauchen war. So wurde dann nach einer Vorstandssitzung im März Jörg Saalmüller beauftragt, Kontakt mit dem Tafelladen in Sigmaringen aufzunehmen und nach einer sinnvollen Verwendung für das Geld aus der Mannschaftskasse zu fragen. 
In der Zwischenzeit hatten sich dieser Idee auch die Herrenmannschaft, die Jugendabteilung und die gesamte Vorstandschaft angeschlossen und Gelder für den guten Zweck mobilisiert. Nachdem in dieser schwierigen Corona-Zeit Hygieneartikel nicht ganz so einfach beschafft werden können und der Tafelladen im Hanfertal in Sigmaringen diese Art von Artikeln kaum zur Verfügung gestellt bekommt, wurden wir gebeten Hygieneartikel für die bedürftigen Sigmaringer zu beschaffen.
Insgesamt kam bei der Aktion ein Betrag von ca. 450€ zusammen, für dessen Gegenwert eine ganze Reihe von Waren aus dem Hygienebereich eingekauft werden konnten. Diese wurden dann am Montag, den 04.05. dem Leiter des Tafelladens Uwe Müller offiziell übergeben. Dieser bedankte sich im Namen der bedürftigen Sigmaringer Bürger und Bürgerinnen ganz herzlich und freute sich sehr über die gewaltige Menge an Hygienartikeln, die nun nach und nach ausgegeben werden können.
Auf dem Bild zu sehen sind Vertreter des Vorstandes, dem Jugendbereich und Spielerinnen und Spieler der beiden Aktiven-Mannschaften des SVS.
Jörg Saalmüller

Spielbetrieb: Klarheit erst Anfang Mai

+++ UPDATE CORONA-VIRUS +++

20. April 2020
Seit dem 12. März 2020 ruht der Spielbetrieb im württembergischen Amateurfußball aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das öffentliche Leben. Trotz leichter Lockerungen der Beschränkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann wieder gespielt werden kann.

Quelle: WFV


Corona Virus
Einkaufshilfe SVS

Einkaufshilfe 

Gemeinsam unaufhaltsam!
SV Sigmaringen

Liebe Mitmenschen in Sigmaringen,
der SV Sigmaringen möchte in dieser schwierigen Zeit für Sie da sein und vor allem älteren und hilfsbedürftigen Bürger*innen bei Einkäufen oder Erledigungen bei Apotheke und Post unterstützen.
Bianca Durigon, Hannes Saalmüller
Download als PDF

Liebe Fußballbegeisterten, liebe Mitglieder, liebe Bürger der Stadt Sigmaringen.

Link zur Vorstandsseite

In der Gorheimer Allee ist es ruhig geworden.

Durch den CORONA Virus ist bei uns jeglicher Trainings- und Spielbetrieb zur Sicherheit aller eingestellt worden.

Bitte beachtet das unsere Sportanlagen, auch das Soccerfeld und der Spielplatz bis auf weiteres geschlossen bleiben.

Wir werden unsere Hauptversammlung auf unbestimmte Zeit verschieben.

Falls man unsere Hilfe benötigt, wird der SVS bereit sein euch zu helfen, das betrifft besonders ältere Menschen, die im Moment nicht aus dem Haus können. Ob Einkauf oder Arzneimittel abholen, usw. Wir werden versuchen für euch da zu sein.

Meldet euch einfach bei unserer Vorstandschaft.

Jetzt muss es noch mehr heißen:
„Gemeinsam Unaufhaltsam“

Ihr Klaus Unger


Vorsichtsmaßnahme: Trainingsbetrieb der Jugend komplett eingestellt

12. März 2020: Der Trainingsbetrieb unserer Jugendmannschaften wird wegen der Entwicklung bei dem Corona-Virus bis auf weiteres komplett eingestellt.
Klaus Unger

Coronavirus

Spielbetrieb in Württemberg ausgesetzt

12. März 2020: Der Spielbetrieb wird ab sofort bis einschließlich 31. März 2020 komplett ausgesetzt.
Nachzulesen auch beim wfv:
Link zum Artikel.
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Thomas Gehlen

Neue CoronaVO:
Landesregierung hebt Inzidenzstufen auf

14. August 2021

Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Ab dem heutigen Montag, 16. August, gelten die neuen Regelungen, die für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufheben.

Genauere Infos gibt es beim WFV

Corona ohne Inzidenz


Quelle: WFV