Seit dem 16. September 2021 sieht die Corona-Verordnung des Landes eine Stufenregelung vor, die sich an der Auslastung der Intensivebetten und der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz orientiert.
Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor:
Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
Aktuell geltende Stufe: BASISSTUFE
Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).